Zukünftiger Fokus auf Nachhaltigkeit
Parallel dazu, dass Unternehmen, Städte und Gemeinden immer mehr auf Nachhaltigkeit achten, steigt die Zahl der gesetzlichen Verpflichtungen stetig. Die Europäische Union nimmt dabei eine weltweite Vorreiterrolle ein. Im Folgenden ein kurzer, auszugsweiser Überblick.
Nachhaltigkeit beruhte ursprünglich auf Freiwilligkeit.
Diese Freiwilligkeit wird jedoch mehr und mehr von gesetzlichen Pflichten abgelöst.
Mit dem Europäischen Klimagesetz, das im Juli 2021 in Kraft trat, werden die Ziele der EU-Mitgliedstaaten zur Klimaneutralität bis 2050 sowie das Etappenziel, die Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, in verbindliches Recht gegossen.
Nachdem die Taxonomie-Verordnung derzeit nur Umweltziele enthält, muss sie erst mit sozialen Zielen sowie Aspekten der guten Unternehmensführung ergänzt werden. Mitte 2021 hat die Platform on Sustainable Finance, ein Beratergremium der EU-Kommission, erste Entwürfe für eine Sozial-Taxonomie veröffentlicht. Darin werden drei Interessengruppen (Stakeholder) gezielt angesprochen: Arbeiter, Verbraucher und Kommunen sowie die Gesellschaft.
Die Sozial-Taxonomie soll dazu dienen, Kapitalströme in jene Unternehmen und Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, die die Menschenrechte respektieren, und gleichzeitig Investitionen fördern, welche die Lebensbedingungen, insbesondere für benachteiligte Menschen, verbessern.
Verantwortung in der Lieferkette
Seit Februar 2022 liegt der Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD), umgangssprachlich als EU-Lieferkettengesetz bekannt, vor. Für Unternehmen sind darin hinsichtlich tatsächlicher und potenziell negativer Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt weitreichende Sorgfaltspflichten – in der gesamten, globalen Lieferkette – vorgesehen.
Bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist das deutsche Lieferkettengesetz. Indirekt davon betroffen sind auch österreichische Unternehmen, die deutsche Unternehmen direkt beliefern.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Seit Mitte Dezember 2022 liegt die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor (Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD), die bis Mitte 2024 in nationales Recht umgesetzt und ab 2025 (erstmals für das Geschäftsjahr 2024) angewendet werden muss.
Parallel dazu wird, zur besseren Vergleichbarkeit der nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensdaten ein europäischer Berichtsstandard entwickelt (European Sustainability Reporting Standards ESRS).
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