Auch „sonstige“ Finanzprodukte können nachhaltig investieren
Es liegt in der Natur der Sache, dass viele Anleger eine ganz persönliche Sicht von Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz haben, die nicht mit den EU-Kriterien konform geht. Genauso geht es auch manchen Herstellern von Finanzprodukten wie Investmentfonds, Vermögensverwaltungsportfolios oder Lebensversicherungen.
Beispielsweise deshalb, weil sie Atomenergie für nicht nachhaltig halten, oder mit den vorhandenen Bewertungskriterien und deren Grenzwerten zum CO2-Ausstoß nicht einverstanden sind (in diesen Bewertungskriterien steckt ja auch ein gewisser Anteil Lobbyismus und politisches Kalkül).
Finanzprodukte, die sich im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit nicht an den EU-Kriterien orientieren, definiert die EU-Offenlegungsverordnung schlicht als „sonstige“ Finanzprodukte. Sonstige Finanzprodukte investieren aber nicht per Definition klima- und umweltschädlich. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um Finanzprodukte, die ausschließlich in Unternehmen der „schmutzigen“ Waffen-, Glückspiel-, Erdöl- oder Kohleindustrie investieren. Ganz und gar nicht.
„Sonstige“ Finanzprodukte können sehr wohl nachhaltig, ökologisch, ethisch und klimafreundlich investieren, sie orientieren sich dabei nur nicht an den EU-Kriterien, sondern an anderen anerkannten Nachhaltigkeits-Standards. Nachdem die EU aber ihre eigenen Kriterien als die einzig wahren ansieht, werden Finanzprodukte, die sich nicht an den EU-Kriterien orientieren, etwas herabgewürdigt und pauschal gebrandmarkt.
Gemäß Artikel 7 der EU-Taxonomie-Verordnung müssen alle „sonstigen“ Finanzprodukte, sozusagen als weithin sichtbares Brandmal, den folgenden Hinweis tragen:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Dabei bedeutet „sonstige“ im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzprodukten lediglich, dass im Sinne anderer anerkannter Nachhaltigkeits-Standards als jenen der EU investiert wird. Und davon gibt es viele. Internationale Index-Anbieter, wie MSCI, Lieferanten von Börsendaten, wie Refinitiv (vormals Reuters), haben schon viel länger als die EU eigene Standards (und damit auch viel mehr Praxiserfahrung), um die Nachhaltigkeit von Unternehmen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeiten zu bewerten.
Auch Anbieter von Nachhaltigkeits-Zeichen, wie FNG oder das Österreichische Umweltzeichen, haben eigene Kriterien, die jenen der EU grundsätzlich um nichts nachstehen – aber den EU-Kriterien im Detail eben nicht entsprechen. Daher fallen Finanzprodukte, die sich an alternativen Standards orientieren, in die Kategorie „sonstige“. Weniger nachhaltig, klima- und umweltfreundlich müssen sie aber deshalb noch lange nicht sein.
Die große Anzahl an unterschiedlichen Standards und die vielen verschiedenen Nachhaltigkeits-Siegel machen die Auswahl von nachhaltigen Investments weder für Anleger noch für Finanzberater einfacher. Bezüglich Umweltzeichen gibt es mehr Fragen als Antworten, stellte auch einer der Vorstände der Finanzmarktaufsicht, Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA, bei einer Rede im Mai 2022 fest. Daher arbeitet die EU an einem einheitlichen europäischen Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitszeichen (das noch einige Zeit auf sich warten lassen wird).