Was ist Greenwashing?

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Was ist Greenwashing?

Immer mehr Waren und Dienstleistungen, aber auch Finanzprodukte, schmücken sich mit Attributen wie grün, klimafreundlich und nachhaltig – und geben sich dadurch in der Öffentlichkeit ein „grünes Image“. Denn KonsumentInnen geben umwelt- und klimafreundlichen Produkten, die auch soziale Aspekte berücksichtigen, gerne den Vorzug.

Es mag aber auch vorkommen, dass sich Waren und Dienstleistungen als grün, klimafreundlich und nachhaltig ausgeben, dies aber gar nicht sind. Klima- und Umweltschutz verkommen sozusagen zum Marketing-Gag oder gar zur Marketing-Lüge. Dieses Vorgehen bezeichnen wir als Greenwashing.

Definition von Greenwashing

Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Greenwashing gibt es (noch) nicht. Die im Rahmen des europäischen Grünen Deals in Kraft gesetzte Taxonomie-Verordnung für Finanzprodukte beschriebt Greenwashing in einem der einleitenden Erwägungsgründe wie folgt:


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(…) Im Zusammenhang mit dieser Verordnung bezieht sich Greenwashing auf die Praxis, sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem ein Finanzprodukt als umweltfreundlich vermarktet wird, obwohl in Wirklichkeit grundlegende Umweltstandards nicht eingehalten wurden. (…)


Diese Beschreiung kann grundsätzlich auf alle unbegründeten oder irreführenden Angaben hinsichtlich der nachhaltigen Vorteile eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Technologie oder einer Unternehmenspraxis angewendet werden.

Irreführende Werbung laut UWG

Anwendbar sind im Zusammenhang mit Greenwashing die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Dieses definiert eine Geschäftspraktik unter anderem dann als irreführend, wenn sie geeignet ist, einen Marktteilnehmer (Konsumenten, Kunden) über wesentliche (ökologische, nachhaltige usw.) Merkmale eines Produktes (oder einer Dienstleistung) derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung (Kauf, Inanspruchnahme) zu treffen, die er oder sie andernfalls nicht getroffen hätte.

Ist Greenwashing zu verhindern?

In der Realität wird es immer jemanden geben, der in grünen, klimafreundlichen oder nachhaltigen Waren und Dienstleistungen irgendeinen Aspekt von Greenwashing erkennt. Denn die individuellen Sichtweisen und Vorlieben sind viel zu verschieden, als dass es eine einheitliche und universell Sichtweise geben könnte. Dazu kommt, dass nichts ausschließlich Vorteile hat, und Greenwashing immer davon abhängig ist, welches Merkmal in den Fokus gestellt wird.


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Atomstrom wird sauber erzeugt, hinterlässt aber gefährlichen Abfall. Wasserkraft gilt als erstrebenswerte erneuerbare Energieform, zerstört aber Fluss- und Aulandschaften. Elektro-Autos reduzieren lokale CO2-Emissionen, die Batterien benötigen jedoch Rohstoffe, die unter kritikwürdigen Bedingungen gefördert werden.


Billige T-Shirt werden unter prekären Arbeitsbedingungen hergestellt, kaufen wir diese aber nicht mehr, haben hunderttausende Menschen in Asien gar keinen Job mehr. Regional erzeugtes Gemüse und Obst sparen mangels langem Transport CO2 ein, benötigen aber, um ganzjährig im Supermarkt erhältlich zu sein, viel Heizenergie in unseren heimischen Gewächshäusern.

Damit Greenwashing schon im Ansatz erkannt und idealerweise verhindert wird, ist jedenfalls ein genauer Blick auf das jeweilige Produkt oder die betreffende Dienstleistung notwendig. Und selbst dann, sorgen die unterschiedlichen Sichtweisen für reichlich Diskussionsstoff.

Sustainable Entrepreneur lehnen Greenwashing ab und klären darüber auf.

Quellen:

Erwägungsgrund 11 der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-Verordnung“)

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG in der Fassung vom 4. Oktober 2021