Nachhaltigkeit im Wandel der Zeit (4)

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Nachhaltigkeit auf nationaler Ebene

Bereits im Jahr 2002 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes (NSTRAT) beschlossen, die die Integration der Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt betont.

Sie wurde zwischen Oktober 2011 und Juni 2012 überarbeitet. Dabei wurden für die zukünftige erneuerte Bundesstrategie (NSTRAT neu) zehn sektorenübergreifende Handlungsfelder und dafür die politischen Herausforderungen, Chancen und Zielsetzungen beschrieben.

10 Handlungsfelder

  • Nachhaltiges Denken und Handeln
  • Stabilität, Krisenfestigkeit und Innovationsfähigkeit
  • Lebensqualität, qualitatives Wachstum, Ressourcenschonung
  • Gesicherter Lebensunterhalt und sozialer Zusammenhalt
  • Gleiche Lebenschancen
  • Naturraumfunktionen und Ökosystemleistungen
  • Zukunftsfähige Energiesysteme
  • Zukunftsfähige Mobilität
  • Perspektiven der örtlichen und räumlichen Entwicklung
  • Globale Verantwortung

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Seit 2010 verfügt Österreich über eine von den Ländern und vom Bund gemeinsam getragene Nachhaltigkeitsstrategie.


Zentrale Herausforderungen der Nachhaltigkeitsstrategie

  • Naturräumliche und ökologische Lebensgrundlagen bewahren
  • Prävention und Bekämpfung von Armut, individuellen Wohlstand und die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort sicherstellen
  • Ein hohes Niveau an sozialer Sicherheit und gesellschaftlichem sowie sozialem Zusammenhalt gewährleisten

Österreich verfügt darüber hinaus seit Anfang 2017 über das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, kurz NaDiVeG, welches unter anderem die Pflichten zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensdaten beinhaltet.

Auf nationaler Ebene finden sich zahlreiche nachhaltige Ziele auch im österreichischen Regierungsprogramm 2020 wieder. Darin wird eine Vielzahl an nachhaltigen Maßnahmen angestrebt, die Österreich (Bund, Bundesländer und Gemeinden) in der Gruppe der europäischen Klimaschutzvorreiter positionieren soll. Einige Beispiele der Maßnahmen sind:

  • Klimaneutralität Österreichs bis 2040
  • Versorgung mit Ökostrom bis 2030 (bilanziell) zu 100 Prozent
  • Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduktionspfaden bis 2040 und verbindlichen Zwischenzielen bis 2030
  • Errichtung von 1 Million Photovoltaik-Anlagen
  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
  • Kreislaufwirtschaft fördern und Abfallpolitik gestalten
  • Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung
  • Österreichweite Bodenschutzstrategie für sparsameren Flächen-verbrauch
  • Einsatz für ein Ende der Finanzierung und der Subventionen für fossile Infrastrukturen und fossile Energien auf europäischer Ebene

Lesen Sie auch Teil 5: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene


Auszug aus dem Handbuch „Public Sustainability – Nachhaltigkeit für öffentliche Institutionen, Städte und Gemeinden“