EFRAG veröffentlicht finalen VSME-Standard
Ursprünglich war der finale VSME-Berichtsstandard (Voluntary sustanibility reporting standard für non-listed small and medium enterprises; Deutsch: Freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen) erst für das Frühjahr 2025 angekündigt. Doch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat den VSME-Standard bereits am 20. Dezember 2024 veröffentlicht.
Der Entwurf zum VSME-Standard wurde erstmals im Januar 2024 präsentiert, bis Mai 2024 lief die Konsultation des Entwurfs. Die Idee dahinter ist, dass KMU* eine Gelegenheit erhalten, ihre Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis eines einheitlichen Standards freiwillig zu berichten. Damit können sie ihre wesentlichen Stakeholdergruppen, insbesondere Banken und berichtspflichtige große Unternehmen entlang der Lieferkette aufgrund der Kaskadeneffekte, ansprechen.
Der VSME ist also für Unternehmen konzipiert, die nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. Auf der Grundlage der Marktakzeptanz wurde der VSME so konzipiert, dass er einen standardisierten Satz von Informationen bereitstellt, der die derzeitigen zahlreichen und unkoordinierten Fragebögen und ESG-Datenanforderungen ersetzt.
KMU: Gemäß EU-Definition – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2775 – sind mittlere Unternehmen jene, die am Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten: durchschnittliche Zahl von 250 Mitarbeitern während des Geschäftsjahres, 25 Mio. Euro Bilanzsumme, 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse erwirtschaften. Grundsätzlich sind von dieser Definition auch kleine Unternehmen (Kriterien: 50 Beschäftigte, Bilanzsumme: 4 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse: 8 Mio. Euro) und Kleinstunternehmen (Kriterien: 10 Beschäftigte, Bilanzsumme: 350.000 Euro, Nettoumsatzerlöse: 700.000 Euro) umfasst.
Der VSME ist in ein Basismodul und ein umfassendes Modul unterteilt. Es wird erwartet, dass diese beiden Module einen wesentlichen Teil der Anfragen von Geschäftspartnern (wie Banken, Investoren und Großunternehmen) erfüllen, die KMU derzeit erhalten. Der VSME enthält Angaben für Unternehmen aller Branchen, einige zusätzliche Datenanforderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, um die Besonderheiten einiger Branchen zu berücksichtigen.
Im Vergleich zum Entwurf gibt es in der finalen Fassung des VSME-Standards ein paar nennenswerte Veränderungen:
- der VSME wurde von drei auf zwei Module reduziert (Basis Modul und Comprehensive Modul mit etwa 100 Datenpunkten),
- die Wesentlichkeitsanalyse wurde gestrichen,
- das „If applicable“-Konzept wird angewandt.
If applicable-Konzept
Der „Falls zutreffend“-Grundsatz besagt, dass bestimmte Angaben nur bei Vorhandensein bestimmter unternehmensspezifischer Umstände gelten bzw. zu machen sind. Im VSME werden diese Umstände und die Informationen, die nur dann zu melden sind, wenn das Unternehmen sie für „anwendbar“ hält, genau beschrieben. Werden eine oder mehrere dieser Angaben weggelassen, wird davon ausgegangen, dass sie nicht zutreffend sind.
Nächste Schritte
Die EFRAG wurde von den Stakeholdern aufgefordert, den VSME-Standard durch eine Reihe digitaler Online-Tools, zusätzlichen Leitlinien und ergänzenden Materialien zu vervollständigen, um die Übernahme des Standards durch KMU sowie eine breite Marktakzeptanz zu erleichtern. Die EFRAG plant daher im Jahr 2025 eine Reihe von Initiativen zu ergreifen, darunter die Herausgabe von Leitfäden und Lehrmaterial, Informationskampagnen, Sensibilisierungsveranstaltungen und die Überwachung neuer Instrumente und Plattformen.