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Das EU-Regelwerk für nachhaltige Finanzprodukte


Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich im bekannten schwedischen Möbelhaus einen großen Kleiderschrank. Zu Hause packen Sie die schweren Pakete aus – und sind frustriert. Es fehlen große Einzelteile, einige Verbindungselemente sowie viele Schrauben und Holzdübel. Die Montage-Anleitung endet noch dazu auf Seite 4 von 24. So ist es unmöglich, daraus den vollständigen Kleiderschrank zusammenzubauen.

Vor einem sinngemäß ähnlichen Problem steht aktuell die Finanzindustrie. Sie bekommt von der EU große Pläne zu mehr Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz „verkauft“ und soll daraus nachhaltige Investments bauen. Doch es fehlen (heute, im Sommer 2022) wesentliche Einzelteile, nämlich zwei von drei ESG-Zielen (siehe blauer Kasten), die Bewertungskriterien für vier von sechs Umweltzielen sowie unverzichtbare Nachhaltigkeits-Daten von Unternehmen. Zudem ist die Montage-Anleitung, sprich die gesetzliche Basis, unvollständig.

Ebenso wie es Ihnen unmöglich ist, bei den vielen fehlenden Teilen den eingangs beschriebenen Kleiderschrank zusammenzubauen, ist es für die Finanzindustrie eine echte Herausforderung, nachhaltige Investments gemäß den lückenhaften EU-Kriterien zu gestalten.


Die Abkürzung ESG bzw. die ESG-Kriterien haben sich als einer von vielen Standards für Nachhaltigkeit und nachhaltige Geldanlagen etabliert.

  • E steht Environment, also Umwelt, wir verstehen darunter Investitionen in erneuerbare Energieformen, das effiziente Nutzen von Energie und Rohstoffen, umweltfreundliche Produktionsbedingungen sowie generell geringe Schadstoffemissionen in Luft und Wasser.
  • S steht für Social, also soziale bzw. gesellschaftliche Aspekte wie hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, faire und angemessene Entlohnung sowie Angebote zur Aus- und Weiterbildung sowie Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit.
  • G steht für Governance, genauer gesagt Good Governance, also gute Unternehmensführung, dazu rechnen wir Maßnahmen zum Verhindern von Korruption und Bestechung, wirksames Management von Nachhaltigkeitsrisiken in Unternehmen und den Umgang mit Whistleblowing.

Bild_Sustainable_Entrepreneur_Unvollstaendige_EU-Kriterien

Als Kunde des schwedischen Möbelhauses können Sie sich fehlende Bauteile und eine vollständige Montage-Anleitung am Service-Schalter abholen. Die Finanzindustrie hingegen kann sich die fehlenden Ziele, Bewertungskriterien und Daten nicht einfach in Brüssel abholen. Sie wird vom „Verkäufer“, der EU-Kommission, mit unvollständigen Regelwerken im sprichwörtlichen Regen stehengelassen bzw. auf die Zukunft vertröstet.


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Lesen Sie Beitrag 3: Das Dilemma der Finanzindustrie


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