Klimaschutzgesetz seit 1.000 überfällig

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Seit 1. Januar 2021 warten die Österreicher schon auf ein neues Klimaschutzgesetz

Seit 1.000 Tagen – also seit 1. Januar 2021 – warten wir in Österreich nun schon auf ein neues Klimaschutzgesetz. Das alte lief Ende 2020 aus, bis heute konnte sich die Schwarz-Grüne-Regierung nicht auf ein neues einigen. Diese Tatsache ist umso bemerkenswerter als mit Leonore Gewessler eine grüne Politikerin und ehemalige Umweltaktivistin (schon seit Januar 2020) das Klimaschutzministerium führt.

Dabei sollte Österreich sehr rasch viel mehr tun, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Schon im März 2023 hat das Umweltbundesamt in einem Bericht darauf hingewiesen, dass Österreich bei Fortschreibung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen ganz klar die EU-Klimaziele für 2030 verfehlen wird.

Anfang Juli hat Ministerin Gewessler höchstpersönlich den Entwurf zum Nationalen Energie- und Klimaplan NEKP vorgestellt. Viel zu spät, denn die finale Fassung dieses Plans sollte schon Ende Juni nach Brüssel geschickt werden. In der Klimastrategie rühmt sich das Klimaschutzministerium, dass mit den bisher geplanten Maßnahmen die Emissionen bis 2030 deutlich reduziert werden können. Gleichzeitig muss man aber zugegeben, dass Österreich die EU-Ziele, nämlich ein Minus von 48 Prozent, deutlich verfehlen wird.


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Das neue Klimaschutzgesetz soll die österreichischen Klimaziele bis zum Jahr 2040 festlegen. Der politische Plan ist, dem Netto-Emissionsausstoß bis 2030 zu halbieren. Bis 2040 soll Österreich sogar eine Netto-Null erreichen, also klimaneutral sein. Entstehen soll ein „Klimaschutzgesetz mit Hausverstand, das die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe und damit die Arbeitsplätze und den sozialen Wohlfahrtsstaat stärkt“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung der ÖVP, der Grünen, SPÖ und der NEOS heißt.


Viel mehr als einen Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz gibt es bis dato jedenfalls nicht. Die politischen Akteure schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Man will weiter verhandeln, heißt es, und das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode (also bis Herbst 2024) auf den Weg bringen.